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Start, Lande, Überflugverbot für Kapitel 2 und 3 Flugzeuge in Berlin, Deutschland und der EU

Berlin Fluglärm

Ich möchte hiermit an regen die Start, Lande und Überfluggenehmigungen für folgende Flugzeuge für Berlin, zum Zwecke der Abwehr von vermeidbaren Lärmterror und vermeidbarer Körperverletzung, zu entziehen: # bestehende Ausnahmegenehmigungen für Kapitel 2 Flugzeuge des ehemaligen Ostblocks # bisher tolleriete Kapitel 3 Flugzeuge Hintergrund: # Kapitel 3 Flugzeuge sind 10 dBA lauter (für den Mensch doppelt so laut) wie Kapitel 4 Flugzeuge die seit 2006 nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, und 17 dBA lauter (für den Mensch etwa 3,5) mal so lautals Flugzeuge nach Kapitel 5, die seit 2017 nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Quelle: https://www.fluglärm-portal.de/regeln-gesetze/wer-regelt-was/international/ https://www.fluglärm-portal.de/media/filer/in/internationale-laermgrenzwerte-fuer-flugzeuge.png

Leon erstellt am
Referenznr.: 2018-02367

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