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Ruhige Gebiete aktualisieren, vermehren und schützen

ganz Berlin Sonstiges

Im ersten Lärmaktionsplan wurden „Ruhige Gebiete“ festgelegt. Da sie nach damaliger Ansicht der Planer mindestens 100 ha groß sein sollten, liegen sie alle am Stadtrand. Beim zweiten Lärmaktionsplan wurde nichts dazu gemacht, weil das Eisenbahnbundesamt nicht lärmkartiert hatte. Inzwischen soll der Flughafen Tegel immer noch geschlossen werden und es werden ganze Stadtteile neu geplant.

Die ruhigen Gebiete sollten daher neu betrachtet werden: Ihre Größe sollte so bemessen sein, dass sie auch erreichbar sind. Grün wird als leiser empfunden, deshalb sind grüne Erholungsgebiete zu schützen, auch wenn es dort objektiv nicht so leise ist. Die Art und zeitliche Verteilung des Lärms ist zu beachten.

Die ruhigen Gebiete sind rechtlich so zu verankern, dass sie in den B-Plänen und Planfeststellungen zu schützen sind, insbesondere vor Straßenlärm. Das sollte möglichst schnell passieren, bevor die neuen Wohngebiete und Straßen alle planrechtlich zugelassen sind.

Guhdi erstellt am
Referenznr.: 2018-02291

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