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Disko zwischen Wohnhäusern

Fasanenstraße 13 Sonstiges Maßnahme: Lärmschutzwände oder -wälle

Diskothek zwischen anliegenden Wohnhäusern.

Schlaf und Erholung am Wochenende werden durch die anliegende Diskothek und deren Bässe gestört.

Die Inhaber der Diskothek wechseln ständig, so dass die Anwohner mit dem Einfordern von lärmmindernden Auflagen beim Umweltamt immer wieder von vorne beginnen müssen.

Idee:

  1. Einhaltung des Lärmschutzes durch Doppeltüren und entsprechende Schalldämmung.
  2. Diese Maßnahmen vor der Genehmigung einer Diskothek zu Auflage machen.

Zur Zeit können diese Auflagen erst nachträglich durch unzählige Anwohnerbeschwerden und Polizeianrufe erwirkt werden, was Anwohner, Polizei und Umweltamt stark belastet.

 

 

Rezi erstellt am
Referenznr.: 2018-01439

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