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Fluglärmschutzbereiche

denk-mal EISWERDER13 gGmbH Fluglärm Maßnahme: Schallschutzfenster (in Gebäuden)

Das Start- und Landeverhalten der Fluggesellschaft in Tegel muß den Fluggesellschaften anwohnerfreundlicher, damit lärm- und abgasärmer rechtlich vorgeschrieben und konsequent kontrolliert und Verstöße geahndet werden, solange dieses noch inmitten einer Stadt direkt über Wohngebieten erfolgt. 

Die aktuell täglichen massiven und gesundheitsschädlichen Lärmüberschreitungen tagsüber und auch immer öfter nachts - auch durch die nunmehrigen Airbusse etc. und die direkten Überfliegungen außerhalb der vorgegebenen Lärmschutzzonen sind schnellstmöglich zurückzufahren.

denk-mal EISWERDER13 gGmbH erstellt am
Referenznr.: 2018-01393

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