Idee 02 - Gehweg-Vorstreckungen in Wohnstraßen
An Kreuzungen von Wohnstraßen kann die Straße nicht gut von Fußgängern überquert werden, weil Barrieren und Hindernisse, oft durch falsch parkende oder falsch haltende Kraftfahrzeuge hervorgerufen, den sicheren weg, die Einsehbarkeit der Straße, die Einschätzung der Verkehrslage für die sichere Überquerung der Straße verhindern, mindern oder beeinträchtigen. Das straßenbauliche Prinzip des Gehweg-Vorstreckung (siehe https://www.geh-recht.de/gehwegausweitungen.html), also das hineinführen des Gehwegs in das Querprofil der Straße, mitunter auch zur Einengung der Fahrbahn, kann auch an allen anderen Querungsbauten, wie Furten und Zebrastreifen, angewendet werden. An den vorgesehen Stellen von Querungen an einer Straße für Fußgänger sollen ausreichend weit in den Straßenraum vorgezogene, so genannte Gehweg-Vorstreckungen, errichtet werden. Die Errichtung von „Gehweg-Vorstreckungen“ (Wohnstraßen) soll gerne in ganz Berlin als Methode umgesetzt werden, wobei gerne im Dürerkiez in Friedenau mit der Verkehrswende für weniger Hindernisse und Barrieren im Kiez der kurzen Fußwege begonnen werden kann. Diejenigen Straßen, die, nach der Klassifizierung von Straßen, der Straßenbaulast des Bezirks unterliegen und somit als Gemeindestraße gelten, sollen bestehende Stellen zur Querungen einer Straße für Fußgänger durch Gehweg-Vorstreckungen ertüchtigt, ergänzt und erweitert werden, um die Mobilität für Fußgänger aller Altersgruppen sicherer zu gestalten und in Berlin damit ein Prinzip der Wege- und Straßengestaltung für die Verkehrswende nach dem Mobilitätsgesetz einzuführen. Aufwandsschätzung: Kreuzung mit vier Einmündungen und demnach vier Furten für Fußgänger, für jede Furt, jeweils zwei Gehwegvorstreckungen, wobei die jeweilige Fläche der Gehwegvorstreckung maximal weit (breit, tief) in den Straßenraum hinein aufgepflastert und zugleich barrierefrei ausgestaltet wird. Dabei werden, unter anderem, vorhandene einfache Lösungen für die Kanalisation berücksichtigt, sowie die Entschilderung (Entfernung von überflüssigen Straßenschildern) von Parkverbot berücksichtigt. Materialschätzung: 4 Furten * 2 Gehwegvorstreckungen * X Aufpflasterung (Randsteine, Gehwegplatten, Untergrund, Rinnstein-Überbrückungsbauteile, Bodenleitsystem, etc) + Entfernung von nicht mehr benötigten Straßenschildermasten und Verkehrsschilder + Recycling von Abtrag (Asphalt) + Fortschreibung der Datenbanken und Informationssysteme der Infrastruktur zum Verkehr. Kostenschätzung: Für eine Gehwegvorstreckung; 15x Randsteine 300 €, 10x Kanalisation Holstein-Bauelemente 500, 50x Gehwegplatten 300 €, 5x Leitsystemelemente 300 €, 1x Entfernung Schildmast 100 € + Bauarbeitskosten ? €. Betrag: ab 1500 € und mehr.