Idee 07 - Zusätzliche Furten zur Straßenquerung für Fußgänger
An vielen Wohnstraßen kann die Straße nicht gut überquert werden, weil die parkenden Autos die massiven Hindernisse sind oder eine örtliche Barriere bilden. Zur Überquerung mit Rollator, Kinderwagen, oder Kinderfahrrad, zur Einfädelung in den Verkehr mit dem Fahrrad, sind die Abstände zwischen parkenden Kraftfahrzeugen oft so eng oder schal, das Person zu einem Umweg bis zur nächsten Kreuzung genötigt sind, da oftmals erst dort eine passende Furt oder Freifläche im Verkehrsraum verfügbar ist. Die kleineren, weniger befahrenen Straßen, mit daran gelegenen Wohnhäusern, haben, bei hohem Parkdruck (Bedarf an Parkplätzen für große Zahl an zugelassenen Kraftfahrzeugen, verstärkt schlecht bemessene Parkraumkennzeichnung und verschuldet durch fehlende Parkraumbewirtschaftung), wenn diese Straßen nicht durch Kreuzungen unterbrochen werden, nicht genügend Freiflächen zur einfachen und sicheren Querung (Furten) für Fußgänger. Als ausreichend für einen attraktiven Fußverkehr werden Querungen alle „plus / minus“ 50 Meter betrachtet. An allen Straßen, die nicht dem Durchgangsverkehr, sondern überwiegend dem Anwohner und Anliegerverkehr dienen, sollen zusätzliche Furten für den Fußverkehr eingerichtet werden. Die Furten sollen bestenfalls als Gehwegvorstreckung. Zur Sicherung der Funktion dieser Flächen der Straßenquerungen für die den Fußverkehr sind Infrastrukturen (Möblierungen) mit Sperrmitteln vorzusehen, das ordnungswidrige oder strafbare Falschparken und ahndungs-pflichtiges falsches Halten verhindern. So können die Furten auch mit Elementen der Stadtbegrünung wie Pflanzkübel und Baumscheiben bestückt und für entsprechende Pflanzung genutzt werden. In den Straßen können in Abschnitten, jeweils von einer Kreuzung aus gemessen, in der Folge von Abständen in jeweils 50 Metern, neue Furten angelegt und ausgestattet werden. Die Ausstattung dieser Furten kann mit Sperrmitteln (Geländer, Fahrradparkplatz, Baumscheibe, Pflanzkübel, u.a.) sicher gestaltet werden. Die Errichtung von zusätzlichen Furten zur Straßenquerung für Fußgänger soll gerne in ganz Berlin als Maßnahme umgesetzt werden, wobei gerne im Dürerkiez in Friedenau, beispielsweise in der Cranachstraße, mit dieser gezielten Maßnahme zur Verbesserung des Fußverkehrs nach dem Berliner Mobilitätsgesetz in Berlin begonnen werden kann. Diejenigen Straßen, die, nach der Klassifizierung von Straßen, der Straßenbaulast des Bezirks unterliegen und somit als Gemeindestraße gelten, sollen zwischen Kreuzungen zusätzliche Furten zur Straßenquerung für Fußgänger erhalten, wenn im Verlauf der Straße die Mittelpunkte von Kreuzungen mehr als 100 Meter auseinanderliegen. Für solche Straßenabschnitte sind dann zusätzliche Querungen (Furten) für Fußgänger alle 50 Meter zu errichten. Die Maßnahme soll durch Parkraumerfassung und Parkraumbewirtschaftung ergänzt werden. Aufwandsschätzung: Anhand der Daten zu Länge von Straßen die Anzahl der zusätzliche Furten zur Straßenquerung für Fußgänger ermitteln, die konkrete Lage der zusätzlichen Furten zur Straßenquerung für Fußgänger festlegen, diese zusätzlichen Furten zur Straßenquerung für Fußgänger von der Straßenmeisterei errichten oder beauftragen. Materialschätzung: Zusätzliche Furten zur Straßenquerung für Fußgänger können als mobile Bauten in sehr vielfältigen funktionalen Arten und Formen errichtet werden, oder als straßenbauliche Maßnahme (Rückbau der Straßenfläche und Ausbau des Fußverkehrsfläche) umgesetzt werden. Breite baustellen-artige Elemente zur Querung mit seitlichem Geländer gehören zu den einfachsten Optionen der Lösung (beispielsweise 2x Baustellenelement „Fußgängerbrücke“ 1.000 €). Kostenschätzung: Baustellenelemente „Fußgängerbrücke“ 2.000 €. Betrag: ab 2.000 € und mehr.