Idee 08 - Absolutes Halteverbot Doppelstrich-Straßenmarkierung
Einfache Markierungen am Straßenrand verdeutlichen das absolutes Halteverbot. Dank einer einfachen Doppelstrich-Straßenmarkierung wird es zukünftig ganz leicht die Straßenverkehrsordnung zum absoluten Halteverbot einzuhalten. Begin und Ende eines absoluten Halteverbots wird einfach durch Doppelstrich-Straßenmarkierung angezeigt. Doppelstrich-Straßenmarkierung können besser als viele Schilder all jene unklaren Verhältnisse, missverständliche Situationen und unübersichtliche Örtlichkeit zum absoluten Halteverbot besser anzeigen. Das nach der Straßenverkehrsordnung nach §12 grundsätzlich unzulässig Halten, beispielsweise an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, unmittelbar vor und auf Fußgängerüberwegen, das geltende absolute Halteverbot, soll durch Markierung am Straßenrand verdeutlicht werden. Mit einer Doppelstrich-Straßenmarkierung soll die räumliche Zone einfach und klar angezeigt werden. Diese Markierung am Straßenrand hilft den Nutzerinnen und Nutzern der Straße beim Finden und Verwenden von Orten auf der Straße, an denen das Halten erlaubt ist. Die Verbots-Zone des Absoluten Halteverbots ist zukünftig durch eine Markierung zusätzlich optisch und räumlich als Hilfe zur Anwendung der StVO vorhanden. Das ist ein Angebot zur Verkehrssicherheit. Auch wenn die Markierung durch Laub (teilweise Verdeckung durch Laubfall im Herbst) oder Schnee (saisonal festgefahrene Schneedecke bei winterlichen Schneeereignissen) nicht oder eingeschränkt zu erkennen sein sollte, stellt die Markierung zu allen anderen Tagen eine gute und einfache Orientierung dar. Die Markierung der Straße kann auch für andere Zwecke, wie der Nachweis oder die Beweisaufnahme bei Tatbeständen der Missachtung von Halteverboten. Durch die Markierung am Straßenrand wird erwartet, das Verkehrsverstöße, die mit Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog, sowohl konsequenter geahndet werden (können) und zurückgehen. Dem Beispiel viele europäischer Länder folgend, werden gelbe Bodenmarkierungen, gemäß des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr aufbracht, die ein Park- und/oder Halteverbot zu signalisieren. Unbenommen der Verwendung von gelber Markierungsfarbe im Bereich von Baustellen zur veränderten Wegeführung, die immer mit einem absoluten Halteverbot (zusätzliche Beschilderung) einhergeht, kann eine reguläre Markierung von Halteverbot mit einer durchzogenen Linie erfolgen. Die verkehrsrechtlich Kennzeichnung der Parkverbotszone kann mit einer durchzogenen Doppellinie erfolgen (ggf. als Modell). Sollte diese Art und Weise der Bodenmarkierungen strittig sind, so werden die üblichen Grenzmarkierung für Bereich mit Halte- und Parkverbote mit einer Zick-Zack-Linie markiert. Die Markierung von (eingeschränktem und ) absolutem Halteverbot am Fahrbahnrand soll gerne in ganz Berlin als Maßnahme umgesetzt werden, wobei gerne im Dürerkiez in Friedenau, beispielsweise in der Cranachstraße, mit dieser gezielten Maßnahme zur Verbesserung des praktischen Wirksamkeit der Straßenverkehrsordnung in Berlin begonnen werden kann. Diejenigen Flächen an Straßen, die, nach der Klassifizierung von Straßen, der Straßenbaulast des Bezirks unterliegen und somit als Gemeindestraße gelten, und keine Bodenmarkierungen für Beginn und Ende einer Fläche mit absolutem Halteverbot aufweisen, wird eine gelbe Bodenmarkierungen am Fahrbahnrad in Form einer durchgezogener Doppellinie aufgebracht. Alternativ wird die Fläche mit einer Grenzmarkierung „Zick-Zack-Linie“ markiert. Aufwandsschätzung: Bekannte Flächen an denen absolutes Halteverbot gilt für die Doppelstrich-Straßenmarkierung erfassen, Doppelstrich-Straßenmarkierung von Straßenmeisterei auftragen oder beauftragen. Materialschätzung: Farbe für Straßenmarkierung. Farbe für 10 m Doppelstrich-Straßenmarkierung circa 100 €. Kostenschätzung: ab 100 €. Betrag: 100 € und mehr.