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komplette Schließung der Scharnweber wirklich notwendig?

Hallo.

Ich schreibe weder als Anwohner, noch als KFZ-Nutzer der Scharnweberstraße. Ich schreibe als Mitarbeiter der Jane-Goodall-Grundschule.

Wir haben uns als Schulgemeinschaft am Aktionsnachmittag am 10.7. beteiligt und hatten einen schönen Nachmittag auf dem Straßenabschnitt vor der Schule.

Dennoch komme ich nicht umhin, erhebliche Zweifel zu entwickeln ob der Notwendigkeit, diesen Straßenabschnitt dauerhaft dem Fließverkehr zu entziehen. Aus meiner Sicht würde hier eine Verkehrsberuhigung z.B. durch Tempobarrieren Sinn machen und vor allem wesentlich kostengünstiger sein. Wir haben einen verhältnismäßig breiten Gehweg vor der Schule sowie ein sog. Drängelgitter in großem Ausmaß, welches Kinder daran hindert, ungebremst auf die Straße zu laufen.

Somit kann von einer Gefährdung der Kinder durch den Fließverkehr im Grunde nicht ausgegangen werden. Dennoch halte ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ggf. die Einrichtung einer Fahrradstraße für sinnvoll auf diesem Abschnitt. Der Fließverkehr muss schon alleine für unseren Essenslieferanten, die Müllabfuhr und ggf. Rettungseinsätze komplikationslos erhalten bleiben (d.h. ohne das per Schlüssel umständliche Herunterfahren der angedachten Sperren)

Eine vollständige Schließung dieses Straßenabschnittes hat unweigerlich eine Mehrbelastung der umliegenden Straßenzüge zur Folge (hier v.a. Finow, Weichsel, Jungstraße etc.) Denn schließt man die Straße, verschwinden ja nicht automatisch die Autos ... und fallen Parkplätze weg, wird die Not einer Parkplatzsuche noch größer was wiederum ein längeres Herumkurven mit dem Auto zur Folge hat. Dieses wiederum kann im Sinne des Umweltschutzes nicht zielführend sein!

Ich plädiere für eine Tempobarriere sowie das Einrichten einer Fahrradstraße (mit Möglichkeit, den motorisierten Fließverkehr durchzulassen. Es können unmittelbar vor der Schule einige Parkplätze in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden und dann sollte es das im Sinne ALLER Beteiligten gewesen sein!

der Sep bearbeitet am
Referenznr.: 2024-25166

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