Zuwendungsfähige Ausgaben
Allgemeines Zuwendungsrecht
Bei einer Projektförderung werden Ausgaben, die der Projektträger für seine Infrastruktur tätigt, mitunter als nicht zuwendungsfähig betrachtet, weil der Projektbezug nicht gegeben sei bzw. weil die Projektziele auch ohne diese Ausgaben erreicht werden könnten. Prägnantes Beispiel sind Ausgaben für nicht vorgeschriebene Versicherungen. Das sollte geändert werden.