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Rechnungen, die den Bewilligungszeitraum betreffen, aber erst im Folgejahr gestellt werden, sollten anerkannt werden.

Verwendungsnachweisprüfung

Leistungen, die im Bewilligungszeitraum entstehen aber erst im Folgejahr in Rechnung gestellt werden, sollten auch anerkannt werden. Gerade am Ende des Jahres ist es schwierig, den Leistenden zu erklären, dass Rechnungen noch im aktuellen Jahr gestellt werden müssen, die dann auch noch im aktuellen Jahr gezahlt werden müssen. 

Pinel gGmbH erstellt am
Referenznr.: 2024-23051

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