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2. Beserstellungsverbot zu Gleichstellungsgebot: bspw. Tarifanpassungen, VBL und Hauptstadtzulage

Allgemeines Zuwendungsrecht

Es herrscht Besserstellungsverbot, gleichzeitig sind Angestellte im öffentlichen Dienst bessergestellt als Angestellte in zuwendungsgeförderten Projekten: Tarifanpassungen sollen automatisch mitberücksichtigt werden, Einmalzahlungen wie Inflationsausgleich o.ä. mitberücksichtigen, VBL (für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst besteht die Pflicht, die bei ihnen beschäftigten Arbeitnerhmer*innen bei einer Zusatzversorgungskasse zu versichern, zivilgesellschaftliche Organisationen, die Zuwendungen erhalten, werden hier benachteiligt).

 

Migrationsrat Berlin erstellt am
Referenznr.: 2024-23038

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