2. Beserstellungsverbot zu Gleichstellungsgebot: bspw. Tarifanpassungen, VBL und Hauptstadtzulage
Allgemeines Zuwendungsrecht
Es herrscht Besserstellungsverbot, gleichzeitig sind Angestellte im öffentlichen Dienst bessergestellt als Angestellte in zuwendungsgeförderten Projekten: Tarifanpassungen sollen automatisch mitberücksichtigt werden, Einmalzahlungen wie Inflationsausgleich o.ä. mitberücksichtigen, VBL (für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst besteht die Pflicht, die bei ihnen beschäftigten Arbeitnerhmer*innen bei einer Zusatzversorgungskasse zu versichern, zivilgesellschaftliche Organisationen, die Zuwendungen erhalten, werden hier benachteiligt).