Gesetzliche Mitbestimmung als Voraussetzung für Zuwendungen
Freie Träger stehen in Konkurrenz. Im Moment werden die Träger belohnt, die das Betriebsverfassungsgesetz missachten, indem steht, dass in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden. Betriebe ohne Mitbestimmung sparen die Kosten, die diese verursacht. Insbesondere in Betrieben, die sich der Förderung des demokratischen Gemeinwohls verschrieben haben, sollten die demokratische Mitbestimmung im Betrieb achten müssen. Deswegen sollten Betriebe nur dann Zuwendungen erhalten, wenn sie gesetzliche Mitbestimmungsgremien haben
Um kleine Vereine mit kleinen Projekten zu schützen, sollte dies erst ab einer Grenze von 20 Mitarbeiter_innen und einer Gesamtfördersumme von 500.000 € gelten.