Gesetzliche Mitbestimmung muss respektiert werden
Allgemeines Zuwendungsrecht
Viele Eingruppierungsfragen werden in der Praxis zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger verhandelt. Die Eingruppierung ist aber ein zwingend durch die Personal- und Betriebsräte mitzubestimmen. Es kann nicht sein, dass dieses Mitbestimmungsrecht durch das Zuwendungsrecht ausgehebelt wird.
Mir ist bewusst, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht durch die Form der Refinanzierung im juristischen Sinne berührt ist, dass das zwei getrennte Rechtswelten sind. In der Praxis sieht das aber ganz anderes aus. Schulterzuckend wird auf Zuwendungsbescheide und Schreiben mit Zuwendungsgebern verwiesen.