Abgabe von Verwendungsnachweisen/Anträgen in Papierform
arminm
erstellt am
- Verwendungsnachweisprüfung
Die Abgabe von Unterlagen ob Verwendungsnachweise,Beleganforderungen oder Anträge sollte sich auf ein Exemplar (doppelseitiger Ausdruck) beschränken (nachhaltig!)
Referenznr.:
2024-23014