Nachweisbefreiung für Gemeinkostenpauschale
Michael Rollnik
erstellt am
- Allgemeines Zuwendungsrecht
Nachweisbefreiung für Gemeinkostenpauschale bis max. 8 % der Personalkosten und 100 t € Gesamtkosten pro Jahr
Ziel: Verfahrensvereinfachung für ZW-Empfänger und Entlastung
Referenznr.:
2024-22968