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Nachweisbefreiung für Gemeinkostenpauschale

Michael Rollnik erstellt am
  • Allgemeines Zuwendungsrecht

Nachweisbefreiung für Gemeinkostenpauschale bis max. 8 % der Personalkosten und 100 t € Gesamtkosten pro Jahr

Ziel: Verfahrensvereinfachung für ZW-Empfänger und Entlastung

Referenznr.: 2024-22968