Weiterreichung von Mitteln vereinfachen
Michael Rollnik
erstellt am
- Allgemeines Zuwendungsrecht
Alternativen zur Beleihung auch im Zw.-recht verankern, damit Mittel weitergereicht werden können (ohne dass eine „Weiterreichung“ im jurist. Sinne erfolgt; gibt es zB in BaWü)
Referenznr.:
2024-22963