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Weiterreichung von Mitteln vereinfachen

Allgemeines Zuwendungsrecht

Alternativen zur Beleihung auch im Zw.-recht verankern, damit Mittel weitergereicht werden können (ohne dass eine „Weiterreichung“ im jurist. Sinne erfolgt; gibt es zB in BaWü)

Michael Rollnik erstellt am
Referenznr.: 2024-22963

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