Vorschussbescheide
Sachausgaben
Wir erhalten für Projekte, die stets nur für ein Jahr bewilligt werden und am 1. eines Jahres beginnen, erst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, im Laufe des Jahres bis zu 3 Vorschussbescheide und häufig erst in der 2. Jahreshälfte des Projekts einen Zuwendungsbescheid. Neben der damit verbundenen Rechtsunsicherheit bedeutet dieses Vorgehen einen großen Verwaltungsaufwand, da jeder Bescheid zu prüfen, zu erfassen und abzulegen ist. Dieses Vorgehen erscheint auch vor dem Ziel einer Verwaltungsverschlankung nicht sinnvoll.