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Transparente und wiederkehrende Rechenwege

Sonstiges

In der Regel sind die Zuwendungsbescheide immer an eine gewisse Mengenangabe geknüpft, die durch das Personal innerhalb des Projektzeitraums erzielt werden muss. In der Kinder - und Jugendhilfe sind dies üblicherweise Leistungsstunden - also Stunden, die der Sozialarbeiter nachweislich an und mit dem Kind verbringen muss. So müssen beispielsweise für ein Projektzeitraum 1200 Leistungsstunden vom Personal erbracht werden. 

Dabei gibt es jedoch keinen einheitlichen und transparenten Rechenweg, wie sich die Summe der Leistungsstunden anhand des angegebenen Personalaufwands berechent. Die Summe erscheint willkürlich und varriiert stark zwischen den verschiedenen Projekten. 

Für die Verwaltung ist es unersichtlich, ob Urlaube, Krankheiten, Fortbildungen, Stunden zur Qualitätsentwicklung etc, in dem Zuwendungsbescheid mit inbegriffen sind oder nicht. Ebenfalls führt dies dazu, dass Kolleg*innen ihre Aufgaben mit unterschiedlichem Druck zu erledigen haben, da die individuellen Leistungsstunden stark variieren. Auch der freie Träger hat wenig Planungssicherheit, welche geleistete Stunden nun gegenfinanziert sind und welche nicht. 

contact - Jugendhilfe und Bildung gGmbH erstellt am
Referenznr.: 2024-22804

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