Angleich der ANBest-I/P an die aktuellen Gegebenheiten
Allgemeines Zuwendungsrecht
Laut aktuellem Zuwendungsbescheid..."Der Zuwendungsempfänger hat Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 Euro übersteigt, zu inventarisieren."
Hier liegen die aktuellen Grenzen von GWG etc. bei 800 €, sodas intern (in unserer Organisation) nunmehr beide Werte (Buchhalterisch) beachtet werden müssen.
Hier könnte Dinge vereinfacht werden, sofern die Bundeshaushaltsordnung bereits entsprechend angepasst wurde.