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Angleich der ANBest-I/P an die aktuellen Gegebenheiten

Allgemeines Zuwendungsrecht

Laut aktuellem Zuwendungsbescheid..."Der Zuwendungsempfänger hat Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 Euro  übersteigt, zu inventarisieren."

Hier liegen die aktuellen Grenzen von GWG etc. bei 800 €, sodas intern (in unserer Organisation) nunmehr beide Werte (Buchhalterisch) beachtet werden müssen. 

Hier könnte Dinge vereinfacht werden, sofern die Bundeshaushaltsordnung bereits entsprechend angepasst wurde.

 

 

BGZ Berlin erstellt am
Referenznr.: 2024-22801

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