Zum Inhalt springen

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche pauschal

Sachausgaben

Durch Ergänzung der AN-Best: Pauschalen für Sach-Aufwandsentschädigung bei Ehrenamts-Einsätzen als Standard setzen zwecks Förderung des freiwilligen Engagements.

Die bürokratischen Hürden der "Spitzabrechnung"  müssen dringend beseitigt werden.

Ehrenamtliche sollten pauschale Aufwandsentschädigungen auf der Basis einer plausiblen, aber nicht kleinteilig nachzuweisenden Kalkulation des Trägers ausgezahlt bekommen können (z. B. Darstellung des Mindest-Zeitaufwands pro Einsatz, des dabei entstehenden durchschnittlichen Sachaufwands, z. B. für Fahrten, Kommunikation, Verpflegung unterwegs bzw. beim Einsatz oder erhöhte Anforderungen bzw. Beanspruchung hinsichtlich Kleidung, Hygiene) vom Zuwendungsgeber bewilligt werden können.

Astrid Leicht erstellt am
Referenznr.: 2024-22789

Kommentare