Zuwendungssummen, Bedingungen der Zuwendungsfinanzierung
Liebe Beteiligte,
ich bitte Sie um Anpassung und Transparenz der Zuwendungshöhe. Die Verteilung der Summen auf die STZ/SHK/STK etc. ist intransparent. Es gibt keinen Schlüssel, der bspw. Besonderheiten wie Lage, Größe der Einrichtung, Sicherheitskonzept etc. berücksichtigt. Auch sind, will man nicht am Personal sparen, was in Zeiten von Fachkräftemangel fatal wäre, die Zuwendungssummen deutlich zu gering. Eine marktübliche Miete und angemessen Bezahlung des Personals zum Betreiben einer solchen Einrichtung schließen sich faktisch aus. Zuwendungsprojekte sind zu „Prestigeprojekten“ großer Träger geworden, die diese Querfinanzieren können. Reine Zuwendungsträger sind nicht mehr wettbewerbsfähig.
Wenn seitens des Senats der Betrieb bspw. von STZ/Mobiler Stadtteilarbeit weithin gewünscht ist, muss dies auch für die Zuwendungsempfänger attraktiv sein. Gerade hinsichtlich der Summen, die erst nachträglich nach Antragstellung kommuniziert werden, kurzen Laufzeiten, nachtäglicher Bescheiderstellung und jüngst bei der Mobilen Stadtteilarbeit, unzuverlässige Zusagen, besteht dringend Handlungsbedarf. Aufgrund aktueller Gesellschaftlicher Verwerfungen sollte im Bereich der Gemeinwesenarbeit eher investiert, als nun 5,9% (23 Millionen) insgesamt im Ressort Soziales gestrichen werden.