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Zeichenbeschränkung in Anträgen

Sonstiges

Durch die Zeichenbeschränkung in Vorlagen von Förderanträgen wird die erforderliche, genauere Beschreibung der Maßnahme teilweise behindert. Dies führt zu Missverständnissen oder Nachfragen, die den Antragsprozess unnötig verlangsamen.  Wenn eine solche Beschränkung nicht aufgehoben werden kann, wäre eine Möglichkeit zum Anhang detaillierterer Ausführungen bzw. Ergänzungen zu den Angaben im Antragsformular wünschenswert.

dgw erstellt am
Referenznr.: 2024-22741

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