Aufnahme von § 14 UVgO (Direktauftrag bis 1.000 EUR) in ANBest-P und BNBest
Sachausgaben
Ein Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen bis 1.000 EUR, wie im § 14 der UVgO geregelt, sollte möglich sein und in den Nebenbestimmungen für die Zuwendungsbescheide geregelt werden. Der § 14 der UVgO sollte in die AnBest-P aufgenommen werden und die BNBest von 2018 sollte entsprechend aktualisiert werden.
In der derzeit gültigen BNBest (von 2018) heißt es: 3. Verwendung der Zuwendungsmittel (7) Bei Beschaffungen ist die Wirtschaftlichkeit ab 150 € im Einzelfall grundsätzlich durch die Einholung von Vergleichsangeboten sicherzustellen. Dies gilt auch für Verträge, z.B. für Leasing oder Honorardienstleistungen.
Weiterhin sollte in der BNBest die Angabe, ob es sich um Brutto- oder Nettosummen handelt ergänzt werden.