keine Rückzahlung Zuschuss bei AAG-Erstattung für erkranktes Personal
P.Heuer
erstellt am
- Personalausgaben
Die Kürzung von Landeszuschüssen wegen AAG-Erstattungen im Krankheitsfall sollte abgeschafft werden, auch wenn es im Land Berlin eine "Freigrenze" von 500 Euro pro Jahr gibt (egal wieviel Angestellte eine Organisation auch hat!). Die AAG-Erstattungen sind eigentlich die Ersatzmittel für die Vertretungen des erkrankten Personals, denn die Projektarbeit muss ja geleistet werden. Da ist ein Abzug der Zuschüsse eine nicht zu rechtfertigende Kürzung.
Referenznr.:
2024-22713