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keine Rückzahlung Zuschuss bei AAG-Erstattung für erkranktes Personal

Personalausgaben

Die Kürzung von Landeszuschüssen wegen AAG-Erstattungen im Krankheitsfall sollte abgeschafft werden, auch wenn es im Land Berlin eine "Freigrenze" von 500 Euro pro Jahr gibt (egal  wieviel Angestellte eine Organisation auch hat!). Die AAG-Erstattungen sind eigentlich die Ersatzmittel für die Vertretungen des erkrankten Personals, denn die Projektarbeit muss ja geleistet werden. Da ist ein Abzug der Zuschüsse eine nicht zu rechtfertigende Kürzung.

 

P.Heuer erstellt am
Referenznr.: 2024-22713

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