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Projektverlängerungen oder Projektabwicklung

Allgemeines Zuwendungsrecht

Projektverlängerungen können oft erst angeschoben werden, wenn der Haushaltsbeschluss vorliegt. Das kann dazu führen, dass man langjährige Mitarbeitende in die Arbeitslosigkeit schicken muss nur weil die Bewilligung des Folgeprojektes aus personellen Gründen in der Behörde anschließend hakt. Arbeitsrechtlich darf man die MA nicht mal als Träger selber beschäftigen.

Zudem sind aus dem Vorjahr noch Förderrichtlinien zu erfüllen (Verwendungsnachweise, Sachberichte, etc.), die dann vom Träger irgendwie erledigt werden müssen. Bei der Projektabwicklung ist das dann Normalzustand.

Hier braucht es eine unbürokratische Übergangs- aber auch Abwicklungslösung - unser Vorschlag wäre, dass ein Projekt grundsätzlich noch drei Monate im Folgejahr Personal- und Sachkosten zur Projektabwicklung finanziert bekommt.

NABU Landesverband Berlin erstellt am
Referenznr.: 2024-22677

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