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Klare Regelung/Information zur Umsatzsteuer bei Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner

Allgemeines Zuwendungsrecht

An manchen Förderprojekten sind mehrere Projektpartner beteiligt. Wenn aber nur der Hauptantragsteller stellvertretend für alle Projektpartner die Mittel bei der Senatsverwaltung abrufen soll, dann muss er die Mittel entsprechend an die Partner weiterüberweisen. Hier gibt es eine steuerrechtliche Restunsicherheit, ob dabei Umsatzsteuer anfällt und es sind ein paar Dinge zu beachten (bezüglich Geldweiterleitung und ggf. geschlossenen Kooperationsverträgen zwischen den Projektpartnern). Kann man da vielleicht eine rechtsichere Regelung  bzw. Vorgehensweise finden?

steffi.beyer@bsr.de erstellt am
Referenznr.: 2024-22662

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