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Prüfung Verwendungsnachweise

Verwendungsnachweisprüfung
  • Haushalte können zumeist erst im März abgeschlossen werden. Bis Februar des Folgejahres muss es möglich sein, noch Rechnungen für das Projekt überweisen zu dürfen.
  • Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises, sollten Rückfragen gebündelt werden und nicht wöchentlich neue Nachfragen erfolgen.
  • Beantragte und beschiedene Mittel sollten im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises nicht nochmals in Frage gestellt und womöglich rückwirkend nicht anerkannt werden.
KDierich erstellt am
Referenznr.: 2024-22612

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