Bescheidung
Allgemeines Zuwendungsrecht
- Pünktliche Bescheidung. Bescheidung sollte mindestens einen Monat vor Projektbeginn vorliegen und nicht Mitte/ Ende Januar bei einem Projektstart zum 01.01. und einer Befristung von einem Jahr.
- Reduktion von Bescheiden: Für ein Jahresprojekt nur ein vollständiger Bescheid, nicht noch ein Vorschuß/ Zwischenbescheid.