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Bescheidung

Allgemeines Zuwendungsrecht
  • Pünktliche Bescheidung. Bescheidung sollte mindestens einen Monat vor Projektbeginn vorliegen und nicht Mitte/ Ende Januar bei einem Projektstart zum 01.01. und einer Befristung von einem Jahr.
  • Reduktion von Bescheiden: Für ein Jahresprojekt nur ein vollständiger Bescheid, nicht noch ein Vorschuß/ Zwischenbescheid.
KDierich erstellt am
Referenznr.: 2024-22607

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