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Fördermittel per Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung vergeben, nicht als Fehlbedarfsfinanzierung

Allgemeines Zuwendungsrecht

Die Zuwendung als Fehlbedarfsfinazierung zu vergeben stellt uns immerwieder vor nicht unerhebliche Herausforderungen bei Änderungen UND macht es quasi unmöglich bei guten Projektideen weitere Fördergeber zur Mitfinanzierung und ggf. Erweiterung des Angebotes zu gewinnnen, da alles nur zu Rückzahlungen führt, aber nicht zu mehr Projektinhalt.

KATE e.V. erstellt am
Referenznr.: 2024-22583

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