Das ewige Betteln um Ausgleich von Tabellenentgelterhöhungen
Es ist gut, dass das Land einen einigermaßen einheitlichen Prozess für die Beantragung und Bescheidung von Tarifmitteln eingeführt hat. Leider bleibt es dabei, dass etwaige Erhöhungen des Tarifentgelts nicht automatisch zur Übernahme durch das Land führt. Im Gegenteil brüskierte man die indirekt für das Land arbeitenden Projektbeschäftigten mit einer Zulage für direkt Landesbeschäftigte, derer jene selbst nicht wert waren! Die Haltung hat also aufseiten des Landes System und entspricht anscheinend seiner Haltung. Ich könnte jetzt lang und meinungsstark referieren, warum ich das für falsch halte, möchte aber hier ausschließlich eine Argumentationsposition der Verwaltung einnehmen:
Das Land Berlin erhält schlechtere Projektarbeit, wenn die dort Beschäftigten nicht einmal die ohnehin nicht üppigen Löhne des TV-L erhalten. Überdies sind gesunde Träger das Substrat dieser Arbeit. Zahlen die Träger also konsequent nach Tarif, können sie eher gute Arbeitskräfte gewinnen. Schießen sie sich damit nicht ins Bein, weil bewilligte Stellen im vorab vereinbarten Verhältnis oder Fehlbetrag finanziert sind, sind sie auch nicht durchgehend existenzgefährdet. Das Land, die Politik und die Verwaltung haben also ein Interesse an der Tarifbindung der Träger.
Als mit der Bewirtschaftung vertrauter darf ich vermelden, dass zu Beginn des Jahres bekannte und beantragte Tarifsteigerungen (Aufstiege, Tabellenänderungen) nicht verlässlich dazu führen, dass Ende November (in 2023 sogar nach Abschluss einer neuen Tarifrunde) alle Anträge beschieden sind. Wenn die Verwaltung also nicht mehr in der Lage ist, in angemessener Zeit das notwendige zu tun, gefährdet sie die Träger damit massiv - und damit das ganze Land. Überdies bindet der ganze Prozess auf beiden Seiten ungeheure Kapazitäten. Selbst wenn der Aufwand nicht reduzierbar wäre, müssten die Träger zumindest Gewissheit haben, dass die zusätzlichen Fehlbeträge für bewilligte Stellen bei TV-L-Entgelterhöhungen grundsätzlich übernommen werden.
Dass die Arbeitgeberseite auch noch allen Ernstes im Dezember Tarifverträge abschließt, die zum Dezember wirksam werden, freut sicher die öffentlich Bediensteten, die mit der Abrechnung dieser Gehälter zu tun haben, genauso wie uns trägerseitige Rechenmägde, -knechte und alle dazwischen und außerhalb. Chapeau an dieser Stelle an die staatsseitigen Verhandlungsführer für diese Vertrautheit mit und Respekt vor staatlichen Prozessen.
Rückfragen hierzu beantworte ich gern auch unter simon.steinhaus@hilfefuerjungs.de