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Besserstellungsverbot

Heidrun Grüttner erstellt am
  • Allgemeines Zuwendungsrecht

Das Besserstellungsverbot sollte an die aktuelle Lage angepasst werden. Aktuell kann  jeder Obstkorb moniert werden und zieht einen größeren Verwaltungsaufwand nach sich.

Referenznr.: 2024-22492