Besserstellungsverbot
Heidrun Grüttner
erstellt am
- Allgemeines Zuwendungsrecht
Das Besserstellungsverbot sollte an die aktuelle Lage angepasst werden. Aktuell kann jeder Obstkorb moniert werden und zieht einen größeren Verwaltungsaufwand nach sich.
Referenznr.:
2024-22492