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Finanzierungsplanpositionen wie in Standardkontenrahmen der Finanzbuchhaltung

Allgemeines Zuwendungsrecht

Auch wenn FAZIT ohne vollständige Erneuerung einfach auf alle Zuwendungen ausgerollt werden sollte, wären wenigstens einheitliche Finanzierungsplanpositionen möglich. Ggf. können je nach Behördenkennzeichen den Eigenheiten des Bereichs entsprechende zusätzliche Positionen zu einem Stammsatz "freischaltbar" sein. Es sollte dann aber eine entscheidende Änderung in der Gliederung der Finanzpläne angestrebt werden:

Die aktuelle Gliederung, die ich in IGP-Projekten befüllen muss, ist zum Teil inkohärent und unklar. Ein Beispiel: "EDV, Reparaturen, Wartung" wird (zumindest vom LAGeSo, wobei auch dort uneinheitlich) als "Reparatur und Wartung von physischen EDV-Anlagen" verstanden. Man kann dann aber auch Sachen dort reinwürgen (z.B. Soft- oder Hardwarekauf) und sich hinterher dumm stellen. Das schafft mir mit einiger Erfahrung "Laviermasse", als Anfänger habe ich aber vor allem Streit mit dem Zuwendungsgeber gehabt. Viele weitere Beispiele ließen sich aufführen. Dabei gibt es eine einfache Lösung:

Seit Jahrhunderten werden Kosten und andere Geschäftsvorfälle buchhalterisch kategorisiert. Das Ergebnis sind von Buchführenden, Steuerberatern, Finanzbehörden und Gerichten geschliffene und von der DATEV niedergeschriebene Standardkontenrahmen. Das Zuwendungswesen mag groß sein, die Buchführung ist der Riese, auf dessen Schultern es steht. Warum kategorisiert man also nicht zumindest die Ausgabenpositionen des Zuwendungsempfangenden (i.e. die zuwendungsfähigen Positionen des Finanzierungsplanes) entsprechend der Kostenarten beispielsweise im Standardkontenrahmen 03 oder 04? Der Zuwendungsempfangende muss sie ja schließlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung +D verbuchen - eine aufwändige abweichende Kostenstellenbuchung wäre somit überflüssig, abgesehen von einer "Leitkostenstelle", die vielleicht das Projekt benennt, wenn der Zuwendungsempfänger dies möchte.

Damit wäre jegliche Diskussion darüber, ob und unter welcher Position ein konkreter Geschäftsvorfall abzurechnen ist, eine buchhalterische. Dank kilometerlanger Literatur (nebst massig Onlinehilfen für umme)  ist dann für beide Seiten klar, dass Fachleute die Regeln machen und nicht die Willkür der jeweiligen Sachbearbeiter*innen oder deren Leitungen herrscht. Insbesondere wäre gegenüber der Berliner Verwaltung damit klargestellt, dass eine anständige Buchhaltung auch als anständige Informationsquelle angesehen zu werden hat. Meine Erfahrungen mit dem Einreichen von penibelst geführten Kostenstellen als Einzelpositionen von Finanzierungsplänen gingen zum Teil unter die Gürtellinie der Berufsehre. Mit dem Verweis auf "das enthält zwar alle geforderten Informationen in nicht manipulierbarer Form, ist aber nicht nach unserem Formular aufgelistet und damit unzulässig, die Rechtsgrundlage mag ich Ihnen auch auf mehrmalige Anforderung nicht nennen" wurde neben anderen Ungeheuerlichkeiten meine Arbeit im Sinne der Transparenz (und in vollständiger Achtung der GoBD) herabgewertet und für fachlich ungeeignet erklärt. Sowas muss sich ändern.

Eine sehr wichtige Sache zuletzt, man sieht es an diversen Forderungen in diesem Portal nach Schleifen der 20%-Schranke: Die die Anwendung der 20%-Regel müsste mit Augenmaß in eine solche Gliederung der Finanzierungspläne übernommen werden: Es kann nicht sein, dass man 300 Kostenarten hat und dann für jede Einzelposition die 20%-Schranke gilt. Hier müssen Überpositionen gebildet bzw. aus den SKR übernommen werden; nur diese Überpositionen sind dann in den Finanzierungsplan zu übernehmen - und somit der 20%-Regel zu unterwerfen. Die SenFin kann dann begleitend eine Übersicht herausgeben, welche Buchungskonten (meinetwegen der SKR 03, 04 und 4X) als Unterpositionen welcher Finanzierungsplanposition angesehen werden, um absolute Klarheit zu schaffen, falls das Maß, in dem die SKR das tun, ihr nicht genügt. Das ist mit sehr überschaubarem Aufwand für die SenFin zu leisten, denn sie hängt sich ja lediglich an die Kategorisierung durch die DATEV und schaut auf Änderungen, die nicht gerade häufig sind.

Es könnte also im Land Berlin viel Arbeit gespart werden, übernähme man ein gut geeignetes und gut erprobtes System, statt sich selber nie für alle Sachverhalte passende eigene Strukturen auszudenken. Das Land hätte den Vorteil, dass verbindlichere, besser bescheid- und prüfbarere Finanzierungspläne enstünden und so die Zweckentfremdung von Mitteln besser einhegbar ist. Die Zuwendungsempfangenden hätten es viel einfacher, Pflichten der ordnungsgemäßen Buchführung, Pflichten des Nachweises über die Verwendung und die Notwendigkeit der laufenden Kostenkontrolle nachkommen zu können. Dies ist angesichts des Personalmangels auf beiden Seiten der Abrechnung sicher eine deutliche Systementlastung!

Rückfragen hierzu beantworte ich gern auch unter simon.steinhaus@hilfefuerjungs.de

Link zu den Standardkontenrahmen: https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/skr-standard-kontenrahmen/

hilfsdiener erstellt am
Referenznr.: 2023-22470

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