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Höhere Grenzwerte bei der Vergabe von Honorar-, Liefer- und Dienstleistungen

Sachausgaben

Eine Direktvergabe ohne Kostenvergleich sollte für alle Honorare, Liefer- und Dienstleistungen unter 1.000 EUR möglich sein.

Bis zu 50.000 EUR sollten drei Vergleichsangebote als Nachweis der Wirtschaftlichkeit ausreichen. Erst darüber hinaus sollte die UVgO zur Anwendung kommen.

Kai_Kiesinger erstellt am
Referenznr.: 2023-22466

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