Höhere Grenzwerte bei der Vergabe von Honorar-, Liefer- und Dienstleistungen
Sachausgaben
Eine Direktvergabe ohne Kostenvergleich sollte für alle Honorare, Liefer- und Dienstleistungen unter 1.000 EUR möglich sein.
Bis zu 50.000 EUR sollten drei Vergleichsangebote als Nachweis der Wirtschaftlichkeit ausreichen. Erst darüber hinaus sollte die UVgO zur Anwendung kommen.