6%-Verwaltungspauschale ohne Nachweispflicht + Sachkostenpauschale zur Antragsvereinfachung
Sachausgaben
In jeder Zuwendung sollte eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6 von 100 auf die Personal-, Honorar und Raumkosten gewährt werden. Die Zuwendungsempfangenden sollten über diese Verwaltungspauschale frei verfügen können ohne Vergabekriterien zu beachten und ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Als Nachweis der Verwendung der 6%-Verwaltungspauschale sollte eine Eigenerklärung genügen.
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens sollte darüber hinaus eine 40%-Sachkostenpauschale einen detaillierten Finanzplan ersetzen. Nur bei höheren Sachkosten sollte ein differenzierterer Sachkostenfinanzplan eingefordert werden.