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6%-Verwaltungspauschale ohne Nachweispflicht + Sachkostenpauschale zur Antragsvereinfachung

Sachausgaben

In jeder Zuwendung sollte eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6 von 100 auf die Personal-, Honorar und Raumkosten gewährt werden. Die Zuwendungsempfangenden sollten über diese Verwaltungspauschale frei verfügen können ohne Vergabekriterien zu beachten und ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Als Nachweis der Verwendung der 6%-Verwaltungspauschale sollte eine Eigenerklärung genügen.

Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens sollte darüber hinaus eine 40%-Sachkostenpauschale einen detaillierten Finanzplan ersetzen. Nur bei höheren Sachkosten sollte ein differenzierterer Sachkostenfinanzplan eingefordert werden.   

Kai_Kiesinger erstellt am
Referenznr.: 2023-22465

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