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Parkscheinautomaten abschaffen

Die Mehrheit der parkenden Autos hat heute einen Anwohnerparkausweis, es wird per Handy-Park-App bezahlt oder eine Ausnahmegenehmigung (Handwerker, Schichtarbeiter, gesundheitlich Beeinträchtigte; siehe: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/betriebsvignetten-handwerkerparkausweise/).

Außerdem müssen die Bezirke sparen (besonders bei sozialen Projekten und Einrichtungen; siehe https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/berlin-sparplaene-bezirke-finanzsenator-senat-haushalt.html).

Neue Parkscheinautomaten (insbes. mit Touch-Display) sind teuer in Anschaffung und Unterhalt. Ich plädiere deshalb für die Abschaffung: Man kann von Autofahrerinnen und Autofahrern verlangen, dass sie sich entweder als Anwohner registrieren oder das Parken per Handy bezahlen.

Dies würde auch die Kontrolle durch das Ordnungsamt massiv vereinfachen und könnte sogar teilautomatisiert erfolgen: "Ist zu diesem Kennzeichen ein Anwohnerparkausweis/Sondergenehmigung oder Handy-Parken hinterlegt?" => Wenn nicht, wird ein Strafzettel erstellt.

jens.begemann erstellt am
Referenznr.: 2023-18494

Kommentare

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Diskussion

  • Comment 51996
    fred13

    @sona: denke schon, es müsste halt online sehr einfach gehen - finde ansatz sinnvoll das geld zu sparen und woanders reinzustecken, und einfach mal davon ausgehen, dass ein sehr grosser teil der kfz-nutzer ein internetfähiges smartphone hat. wie hoch sind denn die kosten für einen parkscheinautomaten und die instandhaltung?

    @stefan fieber: man könnte das ja auf basis des kennzeichens automatisc...

  • Comment 50654
    sona

    Das würde beuten, dass außer Anwohner:innen niemand anders parken kann, kein Besucher, kein Handwerker...

  • Comment 49918
    Stefan.Kunath
    Moderation

    Hallo Jens Begemann,

    vielen Dank für das Feedback. Das Ordnungsamt Mitte strebt zwar eine vollständige Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung an, aber Parkscheinautomaten werden auch in Zukunft das Stadtbild prägen.

    Hintergrund ist, dass das Parken im öffentlichen Straßenland als öffentliches Gemeingut gilt, und daher jedem Menschen eine Teilhabe zu ermöglichen ist. Auch wenn sich das soge...

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