Kommentar Olaf Bade Konzept Verkehrsberuhigung Klausener Platz
Leider ohne wirkliche Information der Einwohner/Betroffenen hat das Bezirksamt Chab.-Wi. bearbeitete Fassungen des Konzeptes der Firma Hoffmann und Leichter zur erneuten Bürgerbeteiligung im Internet ausgelegt.
Kurze Anmerkung zum Horstplatzweg („Horst-Wundt-Platz“): Variante 3 bzw. 4 des Maßnahmeplans wären zu bevorzugen, da sie eine maximale Ausdehnung des im Aufbau befindlichen Stadtplatzes ermöglichen und dessen Zugänge aus den Gehwegbereichen am wirkungsvollsten von Konfliktpunkten mit dem Kfz-Verkehr freihalten. Dann könnten auch die jetzt störend wirkenden, aber leider sehr notwendigen Poller weitestgehend verschwinden. Diese Varianten passen auch am besten zur Gesamtkonzeption verkehrsberuhigter Bereich – Ausdehnung nach Süden bis zum Kaiserdamm.
Knobelsdorffstraße als Fahrradstraße zwischen Sophie-Charlotten-Straße und Schloßstraße: diese Planung wurde bereits auf der Bürgerveranstaltung im Mai von den Teilnehmeden mehrfach als unnötig, Unterbrechung des verkehrsberuhigten Bereichs oder gar Fehlplanung kritisiert. Im aktuellen Fahrradwegevorrangnetz sind zwischen Knobelsdorff- Ecke Sophie-Charlotten-Straße und Sophie-Charlotte-Platz zwei Routen ausgewiesen: (Erstens durch Knobelsdorffstr. und Schloßstr. und zweitens via Sophie-Charlotten-Str. und Kaiserdamm. Dass in allen Varianten des Planungsbüros für den Maßnahmeplan die Einrichtung der Knobelsdorffstr. als Fahrradstraße mitten durch den verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen ist, verwundert mich sehr! Diese Planung steht im Kontrast zu dem Ziel, im gesamten Kiez im Straßenraum die Gefahren durch fließenden Verkehr zu minimieren und ihn verstärkt für Aufenthaltsfunktionen nutzbar zu machen. Beispiel: Friedrichstraße (aktuell autofreier Bereich): der in der Mitte eingerichtete Fahrradweg ist für Fußgänger (Aufenthalt, Flanieren) praktisch nicht nutzbar (Frequenz und Geschwindigkeit der Radfahrenden) und die verbleibenden schmalen Bereiche der (ehemaligen) Fahrbahn werden auf weiten Strecken so genutzt, dass den Fußgängern praktisch nur die (nach wie vor recht schmalen) Gehwege verbleiben. Die Erkenntnis: ein durch eine Fahrradstraße kanalisierter Fahrrad-Durchgangsverkehr und eine verkehrsberuhigte Zone für die Anwohner und Besucher des Kiezes sind: K ON T R Ä R ! Und da die Alternativroute über Sophie-Charlotten-Str./Kaiserdamm im Radvorrangnetz ebenfalls ausgewiesen ist und die „Ost-West-Achse“ ab Heerstraße stadteinwärts ohnehin für den Ausbau eines Radschnellweges vorgesehen ist, sehe ich auch keine Notwendigkeit, an der (dann notwendigen) Umgestaltung der Knobelsdorffstr. zur Fahrradstraße festzuhalten, zu der dann wohl auch die Entfernung der geschwindigkeitsdämpfenden Straßenschwellen gehören würde.
Das soll nicht den Fahrradverkehr allgemein im verkehrsberuhigten Kiez be- oder gar verhindern: solange sich die Radfahrenden (Einwohner und Besucher) an die geltenden Verkehrsregeln halten und die für einen verkehrsberuhigten Bereich notwendige besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber ihren Mitmenschen walten lassen (ob zu Fuß unterwegs oder einfach den gewonnenen Straßenraum für andere als Verkehrszwecke nutzend). Fahrradstraßen werden hingegen von Radfahrenden als das wahrgenommen und genutzt, wofür die StVO sie vorsieht: als Vorrangweg bei einer Geschwindigkeitbegrenzung von 30 km/h.
Zusatzbemerkungen zur Vorrangroute über den Kaiserdamm: Der Kaiserdamm weist zwischen Königin-Elisabeth-Str. und Sophie-Charlotte-Platz je Fahrtrichung vier Fahrstreifen (zzgl. je eine Spur zum Längsparken sowie den Mittelstreifen zum Schrägparken) auf! Die von Berlin (Erhebung 2019) ermittelten DTV-Werte liegen in den genannten Abschnitten des Kaiserdamms zwischen 41300 und 48200 Kfz. Zum Vergleich: der Spandauer Damm kommt östlich der Königin-Elisabeth-Str. mit zwei Fahrstreifen je Richtung plus Busspuren aus. Es spricht also absolut nichts dagegen, auf dem Kaiserdamm je eine Richtungsspur K U R Z F R I S T I G den Radfahrenden zur Verfügung zu stellen – unabhängig davon, wann der Radschnellweg kommt! Ob zwischen Knobelsdorffstr. und Kaiserdamm die Radvorrangroute durch die etwas engere Sophie-Charlotten-Str. geführt werden muss oder alternativ die breitere, drei Kfz-Spuren je Richtung aufweisende Königin-Elisabeth-Str. genutzt wird, sei dahingestellt. Der Platz für ausreichende Richtungsradwege ließe sich auch in der Sophie-Charlotten-Str. gewinnen – durch Neuordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs – Längs- statt Querparken auf beiden Seiten!
Olaf Bade, Horstweg, am 27.6.2022