Nachhaltige Grünpflege
Übergeordnete Maßnahmen
Die Grünflächenämter der Bezirke sollten zu einer nachhaltigen Grünpflege gemäß dem Handbuch der guten Pflege der Senatsverwaltung für Umwelt verpflichtet werden. D. h. zum Beispiel Reduzierung der Mahd von Wiesen und Straßenbegleitgrün, Förderung heimischer Arten durch Anlegen von blühenden insektenfreundlichen Wiesen mit heimischem Saatgut, Verbot des Einsatzes von Laubbläsern auf Grünflächen (nur auf Straßen und Wegen gestattet), schonender Rückschnitt von Sträuchern, Verzicht auf Pestizide und Dünger, Pflanzung von heimischen insektenfreundlichen Stauden, Sträuchern und Bäumen.