Räumlich getrennter Radverkehrsknoten
Die gemeinsame Führung von Kfz- und Radverkehr mit allen Richtungsverknüpfungen auf der Brücke führt zu einer Vielzahl von Konfliktflächen zwischen Rad- und Lkw-Verkehr. Leider beweist die Unfallstatistik, dass auch bei signaltechnischer Sicherung immer wieder individuelle Fehler zu schweren Unfällen führen. Deshalb entspricht der Entwurf nicht der vom Mobilitätsgesetz geforderten Vision Zero, denn Unfälle sind so nicht vermeidbar.
Zugleich führt die Planung so zu drastischen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der Landsberger Allee in Ost-West-Richtung und umgekehrt. Dies widerspricht dem Gebot des Mobilitätsgesetzes, einen funktionsfähigen Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten.
Durch den Abbau der Wendelrampen und die verbundene Platzeinsparung ergibt sich die Möglichkeit der Errichtung eines getrennten Radwegkreuzes östlich des Kfz-Knotens. Hier ließe sich auch der Fußverkehr gut verknüpfen, denn für diesen bietet auch der hier geplante Knoten keine Attraktivität. Erst durch die konsequente bauliche Trennung entsteht Attraktivität zur Nutzung und vor allem echte Sicherheit. Diese Chance sollte nicht verpasst werden.