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Von Anfang an auf Vermeidung und Minderung planen

Sehr geehrte Damen und Herren,

große Bauvorhaben müssen neben aller Planung auf Möglichkeiten der Vermeidung und Minderung geprüft und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen eingeplant werden. Besonders wenn bereits artenschutzrechtliche Untersuchungen stattgefunden haben und artenschutzrechtliche Belange nachgewiesen wurden, muss geprüft werden, inwieweit Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen zum Erhalt der ökologischen Funktion für die betroffenen Arten in die Planung integriert werden können, um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG zu vermeiden. Zu beachten ist dabei, das EuGH-Urteil v. 04.03.2021 - Rs. C-473/19 und 474/19 in dem der EuGH festgestellt hat, dass die Verbotstatbestände des §44 BNatSchG für alle Arten gelten, egal welchem Schutzstatus sie unterliegen oder wie deren Erhaltungszustand ist.

In Fall der alten Gärtnerei Heinersdorf betrifft es insbesondere die Fledermäuse, deren Quartiere und Jagdhabitate. Es muss also eingeplant werden, dass diese Arten auch während und nach Umgestaltung des Geländes ihre Quartiere und zumindest einen Teil ihres Jagdhabitats behalten. Ein Ausgleich an anderer Stelle wird in Berlin immer weniger möglich. Somit sollte von Anfang an darauf geachtet werden, entsprechende Strukturen zu erhalten und in die Planung zu integrieren, bspw. Bäume, Ruderalstreifen, offene Sandflächen entlang der zukünftigen Tramstrecke.

Eine Neugestaltung kann vorhandene gewachsene Strukturen nicht ersetzen, da diese nicht den zeitlichen Vorlauf wie die vorhanden Strukturen haben und somit oftmals mehrere Jahre benötigen, um die volle Funktionalität der vorhandenen Strukturen zu erreichen.

Aber auch für Insekten wurde dem Areal eine mittlere Gewichtung bestätigt, so dass auch für diese Artengruppen vor allem Niststätten (Sandarien, Totholz, etc.) erhalten werden.

Zudem ist es sinnvoll, die Gestaltung des Quartiers von Anfang nach dem Animal Aided Design auszurichten, um ein Wohnquartier auch für Tierarten zu schaffen und somit die gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse vor Ort zu stärken.

Antje Stavorinus

Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz

stavoria erstellt am
Referenznr.: 2021-12336

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