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Phtovoltaik- und Solaranlagen sowie Regenwassernutzung auf/in öffentlichen Gebäuden im Bezirken

Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen

Zur Zeit geht eine Diskussion durch die Medien, dass bei allen Neubauten Photovoltaik oder Solar u.a. installiert werden soll. Es gibt aber Grundstücke, auf denen durch Waldbewuchs so etwas sinnlos ist. Zum anderenist diese Kleinteiligkeit bei Ein- und Zweifamilienhäusern nicht so effektiv dass sich ein Muss ergeben soll. Übrigens: jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage, auch wenn sie noch so klein ist, ist Unternehmer und damit nicht mehr durch Lohnsteuerhilfevereine, sondern nur noch allein (?) oder durch Steuerberater beim FA zu vertreten. Das wissen wenige und damit rechnet sich die Anlage auch weniger.

Wenn aber alle öffentlichen Gebäude auf die Machbarkeit aller 3 Maßnahmen untersucht wird und dann entsprechend umgesetzt wird was möglich ist kommen wir der Klimaverbesserung sehr viel näher. Auch hat dies Beispiel/Vorbildwirkung. Dann kann man auch Bürgerinnen und Bürger überzeugen.

UtaG erstellt am
Referenznr.: 2021-12154

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