radfahrtaugliche Ertüchtigung von Straßen mit Kopfsteinpflaster
Kopfsteinpflaster beseitigen z.B. auf der Hauptstraße Ortskern Blankenfelde oder dem Teilstück der Wackenbergstr., um so verbotswidrigem Befahren der ohnehin nicht vorhandenen oder desolaten Fußgängerwege entgegenzuwirken.