Zum Inhalt springen

radfahrtaugliche Ertüchtigung von Straßen mit Kopfsteinpflaster

Kopfsteinpflaster beseitigen z.B. auf der Hauptstraße Ortskern Blankenfelde oder dem Teilstück der Wackenbergstr., um so verbotswidrigem Befahren der ohnehin nicht vorhandenen oder desolaten Fußgängerwege entgegenzuwirken.

W-D erstellt am
Referenznr.: 2021-11138

Kommentare