radfahrtaugliche Ertüchtigung von Straßen mit Kopfsteinpflaster
W-D
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Kopfsteinpflaster beseitigen z.B. auf der Hauptstraße Ortskern Blankenfelde oder dem Teilstück der Wackenbergstr., um so verbotswidrigem Befahren der ohnehin nicht vorhandenen oder desolaten Fußgängerwege entgegenzuwirken.
Referenznr.:
2021-11138