Gesamtkonzept
Günther Drobisch Rubensstraße 62 12157 Berlin
Hermann-Ehlers-Platz
Als Steglitzer der hinter dem Rathaus Steglitz aufgewachsen ist, habe ich die vielen Versuche aus der durch Verkehrsplanung der 60ger Jahre entstandenen Restflächen als Platz zu gestalten, miterlebt. Ich erinnere mich noch an die Fußgängerbrücke mit vom Hermann-Ehlers-Platz über die Albrechtstraße zum Kreisel, an die durch Verkehrslärm gesteuerten Farbänderungen der Lichtwände und an den Kaskadenbrunnen. Dann kam die heute als tote gemauerte Umrandung eines Blumenbeets, das auch mal ein Brunnen war!
Und nun wird wieder ein Versuch unternommen, diese städtebaulich verwahrloste Fläche als Platz mit Aufenthaltsqualität umzuwandeln. Die ausschließliche Betrachtung der zwei Dreiecksflächen zwischen der Bebauung Schloßstraße, Düppelstraße und der Albrechtstraße ist nicht zielführend.
Der Hermann-Ehlers-Platz bildet die Eingangssituation nach Steglitz. Man kommt aus der S-Bahn und erlebt eine der der abstoßendsten Situationen in Berlin. Die Fahrgäste müssen sich zwischen Imbissbuden und vermüllten Fahrradständern ihren Weg bahnen, queren dann den Hinterhof des Kreisels mit Lieferzufahrten und drängen sich vor den Fußgänger LSA, um dann endlich den eigentlichen Platz zu erreichen. Viele warten nur an der Haltestelle dicht gedrängt vor den weit in den Gehweg kragenden Stufen auf einen der Busse.
Die durch Bauwerkssäulen und Auslagen für Fußgänger stark reduzierte Fläche vor dem Kreisel muss ebenfalls Gegenstand der Planung zu sein. Zumindest ist diese Fläche im Zusammenhang mit der vorgesehenen Platzgestaltung und der geplanten Neubebauung der Sockelbauten des Kreisels in ein städtebauliches Platzkonzept einzubeziehen.
Ein besonderes Wegekonzept für den Platzbereich ist nicht erforderlich, auf einem Platz sollen Fußgänger:innen sich frei, ungezwungen bewegen können. Dazu gehört, dass der Platz von Baulichkeiten absolut freizuhalten ist. Es ist sicher löblich, an eine Fahrradabstellanlage zu denken, die ist aber auf einem Platz, der mehr Aufenthaltsqualität erhalten soll, absolut fehl am Platz. Die empfohlene überdachte Fahrradabstellanlage unterbindet Sichtbeziehungen und bildet eine Barriere auf der Platzfläche. Darüber hinaus ist Vandalismus zu erwarten. Der nicht genutzte Bahnsteig der U-9 (heute endet die U-9 am Bahnsteig der U-10!) bietet sich als sichere Fahrradabstellanlage auch für höherwertige Fahrräder an.
Das größte Problem im Rahmen einer mit geringem Finanzmitteleinsatz durchzuführenden städtebaulichen Neuordnung stellt die Erschließungsfahrbahn dar. Heute ist der an der Bebauung entlang führende Gehweg durch Tische und Stühle der Gastronomie, die deutlich weiter als die zulässigen 1,50 m so stark eingeengt, dass Begegnungen von Fußgäng:innen mit Kinderwagen oder Rollstühlen häufig nicht mehr möglich sind.
Die vom Grünflächenamt vorgeschlagene Sackgassenlösung Erschließungsfahrbahn würde den illegalen Schleichverkehr zur Umfahrung von zwei LSA sicher wirkungsvoll verhindern, stellt aber den Lieferverkehr vor Probleme.
Laden und Liefern kann zeitlich eingeschränkt werden, so dass die Erschließungsfahrbahn mit versenkbaren Pollern außerhalb der Lade- und Lieferzeiten gesperrt werden kann. Diese Fahrbahn wäre zu verschmälern und der gewonnene Platz ist Fußgängern zur Verfügung zu stellen. Die Fläche für Außengastronomie ist zu begrenzen. Darüber hinaus ist ein Gestaltungskonzept für Tische und Stühle mit den Restaurantbetreibern abzustimmen. Eine Vereinheitlichung dieser heute zusammengewürfelten aus billigen Materialien erstellten Möblierungen führt zu einer deutlichen Anhebung der Platzqualität und verhindert ein Ausweiten der genutzten Fläche zu Lasten der Fußgänger:innen.
Die Art der Bodenbeläge ist denen der Schloßstraße anzupassen. Für die Platzfläche ist Mosaikpflaster vorzusehen. Sollte das vorgestellte Konzept der Wegeführung umgesetzt werden, sind K-Plattenwege mit Andesit einzufassen.
Abschließend ist endlich die abstoßende, großflächige Bildschirmwerbung in der Erdgeschosszone des Baudenkmals, Gebäude Schloßstraße 88 gemäß Berliner Denkmalschutzgesetz zu entfernen.