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Variante 3 ist Kirchturmpolitik, Variante 1 ist Autobahnzubringer: beide grundfalsch

Ekkehard Brunn

2.2.2021

Im Anschluss an meine ausführliche Stellungnahme und weil es soviele Stimmen für Variante 3 gibt, möchte ich doch nochmal hervorheben, dass

---->der Breitenbachplatz nie nur den Anwohnern zugedacht war -wie der Rüdesheimer Platz

---->der Breitenbachplatz hatte von Anfang an und immer eine überörtliche Bedeutung, an der Grenze von Stadtquartieren und Villenquartieren, auf einer Nord-Süd-Achse und einer Ost-West-Achse durch den Westen Berlins

Das bedeutet:

--->er darf nicht  als Kiezplatz ausgestaltet werden

--->er darf nicht als Autobahzubringer ausgestaltet bleiben.

Es muss ein Ausgleich der beiden stadträumlichen Funktionen gefunden werden:

--->der Autoverkehr muss durch Entschleunigung aufgespalten werden: der schnelle bleibt auf der Stadautobahn, der langsame geht zum und über den Breitenbachplatz

--->der Platz muss in seiner ganzen Größe von Bebauung bis Bebauung kreuz und quer begehbar, erlebbar, sichtbar gemacht werden. Wege, Bepflanzung, Sichtachsaen müssen als Einheit eines Platzes gestaltet werden. Auch die Geschäfte und Gaststätten  -mit ihren Schaufenstern und Leuchtreklamen, ihrer Straßenbestuhlung und Terrassen- müssen von allen Seiten sichtbar und erreichbar sein, der Bus muss auf dem Platz anhalten, nicht (nur) davor und dahinter.

Tempo 30, Radweg auf die Straße, durchsichtige Bepflanzung, mehrere Überwege, OFFENE Gestaltung:

 

------>ES WAR UND IST EIN PLATZ in der Großstadt, nicht in einem Wohnquartier. Er ist aber auch keine Mittelinsel zwischen zwei Durchgangsstraßen nord und süd und mit  zwei Zuführungsrennstrecken ost und west.

Das Luftbild im U-Bahn-Eingang zeigt den Platz so wunderschön!!!!!

 

Ekkehard Brunn bearbeitet am
Referenznr.: 2021-09743

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