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Handlungsfeld 4: Bürgerschaftliches Engagement, Medien und Demokratieförderung auf dem Tempelhofer Feld verorten

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

"Öffentliche Beteiligung zum „Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ in Fortschreibung des Leitbildes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg von 2006 im „Gestaltungsraum-/ bereich Siedlung“.

Dies ist eine Meinungsäußerung, wegen den nachfolgend angeführten Überlegungen / Mängel ausdrücklich nicht als Beteiligung zu verstehen, sowohl nach den Maßstäben für die Beteiligung in einem förmlichen als auch informellen Verfahren!

Insbesondere deshalb, weil nach dem Verlauf des Verfahrens zu LEP –HR bei Fortgeltung von LEP FS (Es erfolgte keine Beantwortung unserer Beteiligungen vor dem In-Krafttreten, sowie auch keine nachfolgende Rechtsbelehrung über dessen Rechtsfolgen.) leider zu befürchten ist, dass diese Meinungsäußerung doch nur als Legitimierung einer Handlungs-notwendigkeit beim Plangeber im erst jüngst durch LEP HR eröffneten Gestaltungsraum Siedlung auf vormaligen Frei- / Grünflächen des damals noch vorhandenen Außenbereichs / auf temporär unternutzten Gemeinbedarfsflächen auf dem Territorium der Einheitsge-meinde Berlin missbraucht wird, um so das vorab nicht zu hinterfragende / zu erörternde Wachstumsmantra (Zustands- oder Zielbeschreibung?) doch noch zu realisieren. Trotz oder wegen aktueller Stagnation Berlins  - koste was es wolle.

Obwohl Berlin, seit langem unter Insidern bekannt, trotz gegenteiligen Getöses der politischen Spitzen der Plangeber, gemäß den vorliegenden Daten ohne außereuropä-ischen Zuzug, tatsächlich eine stagnierende Stadt ist, analog von fast ganz Deutschland.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-boomt-nicht-mehr-die-zahl-der-neuberliner-ist-so-niedrig-wie-vor-fast-zehn-jahren/25439856.html

Zumal die bisherige Realisierung der Großprojekte in ganz unsäglicher Weise zumeist mit unakzeptablen Umweltzerstörungen sowie Verschlechterungen der Lebensbedingungen bei der Bestandsbevölkerung (z.B. durch Freiflächenverlust, Mietniveausteigerung) einherging.

Handlungsfeld 4: Bürgerschaftliches Engagement, Medien und Demokratieförderung

  • „Berlin und Brandenburg setzen sich daher dafür ein, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Rahmenbedingungen für Engagierte dauerhaft und nachhaltig zu verbessern, eine engagementfördernde Infrastruktur auf- und auszubauen sowie die Förderung einer alle Generationen umfassenden Freiwilligenkultur zu unterstützen.“
  • „Berlin und Brandenburg setzen sich daher für die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union ein, um den Kern der europäischen Idee für alle erlebbar zu machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Europäischen Union als demokratischer Wertegemeinschaft zu fördern.“
  • „Gleichzeitig ist die Stärkung der Demokratie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten.“

Welche bemerkenswerte und bisher politisch unerwähnte Erweiterung Ihres Leitbildes von 2006, als darin damals noch nicht einmal die Worte Demokratie, Kooperation, Miteinander, Teilhabe, gesell-schaftlicher Ausgleich für Zusammenhalt, Kultur, Schönheitsstreben sowie Engagement [außer für die umlagefinanzierte kommunale Pflichtaufgabe Feuerwehr] vorkamen , geschweige denn ein nunmehr endlich diesbezüglich ausgewiesenes eigenständiges Handlungsfeld staatlichen Agierens.

Doch wie bringen Sie diese wirklich wichtigen, da zunehmend auch wirtschaftlich limitierend und sozial erodierend wirkenden Sachen / Themen nach Maßstab von Handlungsfeld 4 sowie gemäß Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung unters Volk?

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/leitlinien-buergerbeteiligung/

Doch nicht so wie hier jetzt im Schweinsgalopp und zur Unzeit (während gültiger „Ein Freund Regel“ wegen CORONA) geschehen. Woraus ergibt sich die hier an den Tag gelegte unübersehbare Terminnot? Meint die in den Überlegungen von der Politik eingangs angestrebte Verankerung bereits (auch abermalig wechselseitige) Behördenverbindlichkeit analog den Vereinbarungen zu BER (wonach die EX Flugplätze binnen einen halben Jahres nach Eröffnung zum Siedlungsraum werden?). Also zum 1.05.2021. Über die Wirkmächtigkeit dieser Zeitschiene sollten die Beteiligten im Sinne und nach Maßstäben der o.g. Leitlinie anlässlich einer Beteiligung doch informiert sein. Was bisher unverzeihlicher Weise jedoch nicht erfolgt ist.

 

Wie wollen Sie den im Handlungsfeld 4 erwähnten kulturellen Aufbau mittels tätiger freier Übung ohne die Ausweisung diesbezüglicher Gemeinbedarfsflächen niederschwellig, kostengünstig, sowie nachhaltig thematisch, methodisch und personell offen voranbringen / unterstützen?

Wo diesbezüglich mit dem Rückenwind aus dem bisherigen Status Quo des „Ungefähren“ von diesen Flächen wie z.B. dem TEMPELHOFER FELD fachlich vielbeachtete und sicherlich auch für Brandenburg außerhalb des Gestaltungsraums Siedlung sowie für die weiteren Entleerungsgebiete Deutschland und Westeuropas äußerst wichtige Impulse und Erkenntnisse für die Organisation der Stadt der Zukunft sowie die Fortentwicklung der Demokratie fortwährend entstehen.

 

Eine „Bewirtschaftung“ mittels projektfinanzierter intermediären Strukturen, so wie bisher exzessiv und patronatsorientiert bereits mehr als hinlänglich mit vorgeblichen Professionalisierungsvorsatz eintrainiert, wird jedenfalls aus unserer Sicht diesbezüglich absehbar keine Verbesserung bewirken können. 

 

Sowohl bezüglich personen-  und klientelbezogener Reichweite, der Gewährleistung thematischer, ethnisch-kultureller sowie politischer Breite, als auch hinsichtlich der Einlösung der von der Obrigkeit verkündeten Freiheitsversprechen sowie der positiven Wirkungen bezgl. des Miteinanders und des Zusammenhalts. Mindestens auch wegen z. T. jeweils jährlich angepassten AGENDEN und damit einhergehender Diskontinuität sowie wegen sonstigen bürokratischen oder technischen Ausschluss-kriterien nicht.

 

Auch nicht wegen geschlossener Hintergrundfachgespräche in intransparentem Teilnehmerkreis als Auftakt, ohne jegliche inhaltliche Berichterstattung zu Themenschwerpunkten, zu offenen Fragen und Ergebnissen sowie der daraus erwachsenden Erkenntnis-Hierarchie (sowie wie hier bei https://mein.berlin.de/projekte/oeffentlicher-dialog-hauptstadtregion/ protokolliert), zeitgleich ohne Möglichkeit für die zivilgesellschaftliche Verständigung in Präsenz (denn diese Veranstaltungen sind nicht nur Orte der Infektionsgefahr, sondern zugleich auch unverzichtbare, von der Gemeinde temporärer eröffnete Ermöglichungs- / Verständigungsräume für die „Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft“); auch nicht als guter Auftakt des Europaeischen-Freiwilligenhauptstadtjahres 2021 in Verantwortlichkeit des ehemaligen Staatskanzleichefs [André Schmitz-Schwarzkopf, als rechtlicher Vertreter der Schwarzkopfstiftung] in seiner Eigenschaft als Projektpartner.

 

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.873648.php

https://www.b-b-e.de/europa-nachrichten/europa-nachrichten-nr-2-vom-532020/schaaf-derichs-berlin-europaeische-engagementhauptstadt/

https://schwarzkopf-stiftung.de/projektbuero-der-europaeischen-freiwilligenhauptstadt-2021/

Co-Trägerschaft des Projektbüros der Europäischen Freiwilligenhauptstadt 2021

Gemeinsam mit dem betterplace lab übernimmt die Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa die Trägerschaft des Projektbüros von Berlin als European Volunteering Capital/ Europäische Freiwilligenhauptstadt 2021. Mit diesem Titel wurde die Stadt vom European Volunteer Centre (CEV) in Brüssel ausgezeichnet. Im Aktionsjahr möchten wir als Träger das schon bestehende Ehrenamt in der Hauptstadt hervorheben und Engagement und Demokratie in Berlin weiter fördern. Gemeinsam mit unseren Projektpartnern stellen wir bestehendes und neues Angebot in diesem Bereich einem überregionalem Publikum vor und diskutieren mit vielfältigen Akteur*innen, wie sich Berlin als Stadt des ehrenamtlichen Engagements in Zukunft weiterentwickeln kann.

Das Projektbüro plant im Laufe des Jahres Veranstaltungen, um die vielseitigen Möglichkeiten, sich in der Stadt zu engagieren, sichtbar zu machen, zusätzliche Angebote zu schaffen und neue Zielgruppen anzusprechen. Konkret eröffnen Diskussionsveranstaltungen, Aktionsforen, Kampagnen und Auszeichnungen Raum für Begegnung, Diskussion und Engagement. Hinter unseren Aktivitäten steckt die feste Überzeugung, dass freiwilliges Engagement Demokratie und sozialen Zusammenhalt stärkt. Je aktiver Engagierte selbst das Aktionsjahr mitgestalten, desto offensichtlicher wird, was Berlin zur Europäischen Freiwilligenhauptstadt macht. Jedes einzelne Engagement trägt dazu bei. Darum steht das Aktionsjahr 2021 unter dem Motto #EntdeckeDasWirInDir.

 Hier finden Sie das Grußwort Michael Müller, Berlins Bürgermeister, zur Übergabe des Titels „Europäische Freiwilligenhauptstadt 2021“:

 

Zumal LEP HR unter Z 5.5 außer für die Gemeinden im Gestaltungsraum Siedlung Nachfolgendes bestimmt:  

Zu Eigenentwicklung für den örtlichen Bedarf

Die Festlegung Z 5.5 bezieht sich ausschließlich auf Wohnsiedlungsflächen.

Darunter sind alle Flächen zu verstehen, in denen auch Wohnnutzungen zugelassen sind, also insbesondere reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Dorf- und Mischgebiete sowie Kerngebiete und urbane Gebiete. Die Festlegung gilt nicht für die Entwicklung gewerblicher Bauflächen (vgl. G 2.2).

Der örtliche Bedarf einer Gemeinde ergibt sich ausschließlich aus dem Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung, d. h. dass keine Bevölkerungszuwächse aus Wanderungsgewinnen zu berücksichtigen sind. Unter dem örtlichen Bedarf sind der Neubedarf, der Ersatz- und Nachholbedarf zu fassen. Unter Neubedarf versteht man den zusätzlichen Wohnungsbedarf, der sich hauptsächlich aus dem Saldo der Haushaltsentwicklung ergibt. Die Entwicklung der Privathaushalte einer Gemeinde wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst, u. a. die Bevölkerungsentwicklung, die Altersstruktur, die Haushaltsgrößenstruktur, die Entwicklung der Wohnflächennachfrage pro Person, das Verhalten zur Haushaltsneu-gründung. Der Ersatzbedarf ergibt sich aus Wohnungsabgängen aufgrund von Rückbau, Sanierung oder Umnutzung, der Nachholbedarf aus der Entwicklung der Wohnflächennachfrage pro Person. Wegen der im langfristigen Trend sinkenden Haushaltsgrößen und der steigenden Wohnflächennachfrage pro Person verläuft die Haushaltsentwicklung in Brandenburger Gemeinden grundsätzlich positiver als die Bevölkerungsentwicklung. Aus dem positiven Saldo der Haushaltsentwicklung kann sich im Rahmen des örtlichen Bedarfes ein zusätzlicher Wohnungsbedarf ergeben.[der könnte allerdings positiv sein, da die Haushaltsgröße wohl weiter fällt] Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzt.

Eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Siedlungsflächen für die Wohnungsversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. In der Hauptstadtregion ist auch weiterhin von teilräumlich gegenläufigen Entwicklungen bei der Wohnungsnachfrage auszugehen. Während in Berlin, das von Bevölkerungswachstum geprägt ist (?), und abgeschwächt auch im Berliner Umland von einer quantitativ steigenden Nachfrage auszugehen ist, wird sich im Weiteren Metropolenraum aufgrund des demografischen Wandels häufig eher eine rückläufige, jedoch qualitativ veränderte Nachfrage ergeben (u. a. barrierefreies Wohnen). Selbst bei Einwohnerrückgängen steigt die Zahl der Haushalte teilweise auch in den nächsten Jahren weiter an. Der Anstieg resultiert vor allem aus der Alterung der Bevölkerung und dem anhaltenden Trend zu mehr Singlehaushalten.

Zu einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung sollen sowohl die Weiterentwicklung der Wohnungsbestände (Instandsetzung, Umbau, Aufwertung) als auch der Neubau von Wohnungen beitragen, um den Ersatz- und Neubedarf zu decken.

Warum ist die vom Senat bereits 2019 beschlossene Leitlinien-Buergerbeteiligung hierfür nach vorherigem  Beschluss im Abgeordnetenhaus Berlin nicht angewendet worden?

Gemeinsam Stadt machen!

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/leitlinien-buergerbeteiligung/

 

Berlin war x Weltspitze, was Partizipation anbetrifft. Unter UmweltSenator Strieder avancierte Berlin sogar zum Exporteur von methodischen und theoretischen Erfahrungen bei der Partizipation in der Stadtentwicklung. Diesbezügliche Ausstellungen reisten um die Welt und deren „Exporteure“ gleich hinterher, nach Rio, Salvador de Bahia etc. Und jetzt sowas?

 

Ein ganz böser Rückfall in alte Zeiten (TOP DOWN) vermutlich einzig und allein durch Interessen von Investoren oder Finanziers (z.B. von den Gläubigern des BER) veranlasst.

 

Ich erwarte daher von der zuständigen Behörden eine unverzügliche, auch für Berlin verbindliche, Erklärung über:

 

1. Die Grundlage und die baurechtliche Wirkung der hier vorgenommenen Beteiligung für die BürgerInnen von Berlin und Brandenburg.

2. Angaben über das zur Verfügung stehende Budget und dessen Finanzierung.

3. Transparenz für den gesamten künftigen Prozess gemäß der o.g. Leitlinie.  

Nachholend muss alles für die BürgerInnen barrierefrei, verständlich sowie nachvollziehbar an einer Stelle dokumentiert werden.  

Und, es muss baldmöglich eine, viel besser noch mehrere, gemeindliche Aussprachen zu den  Ergebnissen der Beteiligungen der BürgerInnen geben. Ein Verweis auf Corona ist unter Hinweis auf die Ansprüche gemäß Handlungsfeld 4 unzulässig.

Was zeitgleich für die Akteure des Nachbarschaftsforums und die Fachlobbyisten ermöglicht wurde, muss auch für die nicht organisierte Zivilgesellschaft ermöglicht werden bzw. die Entscheidungen müssen aus Gründen des Demokratieerhalts / der Demokratiestärkung sowie im Handlungsfeld bestimmt zeitlich verschoben werden.

 

Andernfalls wird dies hier ein Beispiel für einen blamablen Versuch der Legitimationserheischung zugunsten von einschlägig bekannten Lobbyisten. Erst Baurechtlich und dann Bodenordnungsmäßig.

 

Aktuell befindet sich eine Studie zur Wertschätzung des Tempelhofer Feldes in der Endphase.

Vor diesem Hintergrund schlage ich daher im Sinne des obig Dargestellten vor diesen unfertigen Ort im Sinne des Handlungsfeldes 4 planungsrechtlich und raumordnerisch im gemeindeübergreifenden Interesse als Handlungs- und Erkenntnisort fürs Streben nach Demokratie und Schönheit zu widmen.

Dies ist, wenn man es denn wirklich will, auch ohne die Errichtung von festen Gebäuden möglich.  

Niels Rickert erstellt am
Referenznr.: 2021-09546

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