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Gewährleistung von warmmietenneutralen Modernisierungen, Einrichtung einer neutralen Beratungsstelle

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Viele Mieter*innen sind von Verdrängungen aus ihren Wohnungen durch energetische Sanierungen bedroht, da lt. Bundesgesetz (§ 559) eine bis zu 11% ige Mieterhöhung (in Berlin bei langeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 6%) möglich ist. Dabei gibt es keine Untersuchungen / Überprüfungen, ob die Maßnahmen tatsächlich Energie einsparen. Viele Maßnahmen sind unzureichend und dienen lediglich als Grund für Mieterhöhungen. Deshalb forderen wir, genau wie viele andere Mieter*innen und auch der Berliner Energietisch, Maßnahmen vom Land Berlin, dass jegliche Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen überprüft werden, dass sie tatsächlich auch Energie einsparen und es keine Mieterhöhungen gibt, die über eine warmmietenneutrale Modernisierung / Sanierung hinaus gehen. Nur die wirklich real messbaren Einsparungen dürfen nach einer Modernisierung umgelegt werden = warmmietenneutrale Sanierung!  Um dies zu gewährleisten, fordern wir die Einrichtung einer neutralen Beratungsstelle, in der sowohl juristische als auch technische Beratungen für von Modernisierung betroffene Mieter kostenlos angeboten werden, welche auch als Vermittlungsstelle zwischen Mietern und Vermietern dienen kann. Wir sind sehr für Maßnahmen zur Energieeinsparung für den  Klimaschutz. Allerdings müssen sie wirklich effektiv und sinnvoll und in diesem Sinne überprüfbar sein. Außerdem dürfen sie nicht zu Mieterhöhungen! und damit zur Verdrängung von Mietern und zur Gentrifizierung beitragen! Wir erwarten von den Ländern  Berlin / Brandenburg den deutlichen / effektiven  Einsatz für die Abschaffung des § 559! Es darf keine weiteren Mietsteigerungen in Berlin geben! Uta R. und Marion St., = Mieterinnen einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, die von Modernisierungsmaßnahmen und entsprechenden Mieterhöhungen bedroht sind, im Namen vieler anderer Mieter*innen

Uta R. erstellt am
Referenznr.: 2021-09535

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