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Licht, Luft und Sonne!

Beitrag zum „Online-Stadtforum Pandemie“ der Senatsverwaltung StadtWohn am 18.01.2021

 

 

Licht, Luft und Sonne!“ Das war der erfrischende Schlachtruf der fortschrittlichen Architekten und Städteplaner der Weimarer Republik. Er richtete sich gegen die gründerzeitliche Mietskasernenstadt der Jahrhundertwende und ist in seinen vielfältigen positiven Ergebnissen als ein Resultat der deutschen Revolution von 1918/19 zu sehen. Zahlreiche gebaute Beispiele dafür - Sie zählen heute teilweise zum Weltkulturerbe. - können in Berlin besichtigt werden.

 

 

„Licht, Luft und Sonne!“ Die konkrete Einlösung von Forderungen, die sich hieraus ergeben, müssen heute in Zeiten von Corona-Pandemie und Klimawandel erneut und nachdrücklicher noch angesichts der katastrophalen Entwicklungen unverzüglich auf die stadtentwicklungspolitische Agenda gesetzt werden.

 

Gebraucht werden dazu primär eine umfassende Erhaltung und Entwicklung von Grünflächen sozusagen als stadtplanerische Dominanten bzw. nachsorgende Stadtreparaturen.

 

  • Um solche Ziele zu erreichen, muss das Zentralisierungs- und Stadtverdichtungsmodell des Flächennutzungsplan 2015 rückabgewickelt werden - zurück also zu den Grundprinzipien der „gegliederten und aufgelockerten Stadt“ der Charta von Athen (CIAM) von 1933 und der daraus entwickelten und bis heute geltenden Baunutzungsverordnung. Das bedeutet auch, dass der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 so überarbeitet werden muss, dass jede zusätzlich Verdichtung bestehender Wohnquartiere, wie sie speziell auch die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften aus marktwirtschaftlichem Kalkül nachdrücklich verfolgen, generell ausgeschlossen wird.

 

  • Daneben müssen zusätzlich auch die novellierten Abstands- und Freiflächenregeln der Bauordnung Berlin 2005 rückabgewickelt werden; sind sie doch die zweifelhafte Rechtsgrundlage für die aktuell praktizierte, radikale Stadtverdichtung und umfassende Grün- und Freiflächenvernichtung. Gleichzeitig muss die Bauordnung auch dahingehend geändert werden, dass künftig Baugenehmigungen für Wohnungen nur noch erteilt werden, wenn zuvor ein verbindlicher Nachweis vorhandener oder zusätzlich herstellbarer, öffentliche Grünflächen erbracht wurde. Gegenwärtig gibt es dafür nur unverbindliche Richtwerte, wie sie im Landschafts- und Artenschutzprogramm ( LaPro, bei SenUVK) beschrieben werden; für jede Durchschnittswohnung sind es ca. 26 m².

 

Schließlich ist eine solche grundlegende Neuordnung der Stadtentwicklung in Berlin nur erreichbar, wenn unverzüglich verbindliche gesetzliche Regelungen für eine umfassende Mitbestimmung der Bürger*innen bei allen städtebaulich relevanten Bau- und Planungsvorhaben fixiert werden.

 

Dadurch muss auch ausgeschlossen werden, dass z.B. die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.4 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren, wie jetzt am Mühlenberg in Schöneberg vorgesehen, ausschließlich im Internet stattfinden soll, womit die Beteiligungsmöglichkeit relevanter Teile der Öffentlichkeit an der Planung auf unerträgliche Weise erschwert wird.

 

 

Jörg Simon, 15.01.2021

Sprecher der Schöneberger Mühlenberg-Initiative

 

 

Junker J erstellt am
Referenznr.: 2021-09391

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