Offizielle Duldung von Gehweg-Parken
Mobilität
Das Parken von Fahrzeugen mit einem Leergewicht unter 300kg und einen Radstand unter 2m bei maximaler Breite von 1m sollte offiziell geduldet sein. Sofern Fußgänger nicht behindert werden und mindestens 1,5m Restbreite zur Verfügung steht.
(Motorrad/Roller, Fahrräder und andere Leichtbau KFZ).
Dies entlastet die Parkplatznot und erhöht die Flexibilität in der Mobilität.