3. Entscheidungs- und Mitwirkungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren
Der Entscheidungs- und Mitwirkungsspielraum soll vor Beginn eines Beteiligungsprozesses von den involvierten Fachämtern und der Pankower Politik gemeinsam klar definiert, offengelegt und erläutert werden. Innerhalb dieses Spielraums ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses offen.
Die Stelle, die für einen Prozess oder ein Projekt verantwortlich ist, soll klar benennen und darstellen, zu welchen Punkten, zu welcher Zeit (Anfang und Ende) und auf welcher Ebene Einflussmöglichkeiten für die Bürger und Bürgerinnen bestehen. Des Weiteren sind bestehende Grenzen offenzulegen und es soll deutlich gemacht werden, wer auf welcher Grundlage nach Abschluss der Beteiligung entscheidet. Dazu gehört auch, die angestrebten Ziele einer Planung und der Beteiligung zu kommunizieren und Varianten aufzuzeigen.
Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhaben- und Projektliste und Beteiligungskonzept beschrieben.