6. Für Informationen und Transparenz sorgen
Im Sinne einer ehrlichen und offenen Aufklärung und zur Schaffung von Transparenz sollen bei Projekten der bezirklichen Entwicklung wichtige Informationen in einer Vorhaben- und Projektliste veröffentlicht werden. Bei Beteiligungsprozessen sind zudem alle vorliegenden wichtigen Angaben zu Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen bekannt zu machen. Planungsstände und Entscheidungsspielräume sollen unmissverständlich nach außen kommuniziert werden, um den Planungsprozess konsequent nachvollziehbar zu gestalten.
Die Informationen sollen für die Bevölkerung kontinuierlich, verständlich, zeitgemäß, zielgruppenbezogen und gut zugänglich über eine zentrale Beteiligungsplattform sowie auf herkömmlichen Kommunikationswegen (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit in Zeitungen, Flyern, Social-Media-Plattformen) kontinuierlich bereitgestellt werden. Zudem muss eine einfache und übersichtliche Website mit Such- und Filterfunktionen eingesetzt werden (z.B. meinBerlin). Die Verwaltung soll auch Multiplikatoren und bestehende Netzwerke bei der Bereitstellung von Information aktiv nutzen.
Generell sollte ein einheitlicher Kommunikationsweg genutzt und von einer zuständigen Stelle innerhalb der Verwaltung kontinuierlich gepflegt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche Informationsquelle anzubieten.
Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhaben-und Projektliste, Anlaufstelle und Beteiligungskonzept beschrieben.