Vorhaben- und Projektliste
Durch die Vorhaben- und Projektliste werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und verständlich über laufende und zukünftige Prozesse und Projekte der bezirklichen Entwicklung informiert. Auch Projekte privater Träger sollen hier aufgeführt werden. Sie ist damit ein wichtiges Element für die Herstellung von Transparenz.
Die Vorhaben- und Projektliste wird zentral von der Anlaufstelle geführt. Die zuständigen Fachämter der Pankower Verwaltung leiten ihre Vorhabenbeschreibungen an diese zentrale Stelle weiter und sind auch dafür verantwortlich, die Angaben in der Vorhabenbeschreibung regelmäßig zu aktualisieren beziehungsweise die Aktualisierung an diese zentrale Stelle weiterzuleiten.
Die zuständigen Fachabteilungen können sich bei der Erstellung ihrer Vorhabenbeschreibung durch die zentrale Anlaufstelle beraten lassen.
In der Vorhaben- und Projektliste werden alle Projekte in Pankow aufgeführt, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben,
- Symbolcharakter des Projekts für den Bezirk oder die Gesamtstadt,
- Projekt mit Gemeinwohlinteresse,
- Projekt mit hohem öffentlichen Finanzaufwand (Schwelle wäre noch zu beziffern),
- Wesentlicher Eingriff in die Umwelt, die soziale, grüne, verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur und die Wohnsituation von Menschen (nach Kriterien: Betroffenheit und Relevanz).
In der digitalen Version der Vorhaben- und Projektliste auf der bezirklichen Homepage ist es möglich, fehlende Projekte zu ergänzen. Fehlende Projekte werden von der zentralen Anlaufstelle gesammelt und an die zuständigen Fachämter der Pankower Verwaltung weitergeleitet. Bei einer positiven Prüfung werden sie in die Vorhaben- und Projektliste aufgenommen. Bei einer negativen Prüfung wird eine begründete Ablehnung verfasst.
Die Informationen sollen verständlich formuliert sein und Auskunft zu folgenden Punkten geben:
- Titel des Projekts
- Ziel des Projekts
- Inhaltliche Eckpunkte des Projekts
- Lage des Projekts
- Geplanter Umsetzungszeitraum
- Geplante Kosten des Projekts
- Zuständige Stelle – Kontakt
- Beschreibung möglicher Planungsvarianten (falls vorhanden)
- Angaben zu Bauherren (falls vorhanden)
- Download-Möglichkeit für weitere Informationen zum Projekt (falls vorhanden)
- Wenn Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, dann ist der Beginn der Beteiligung anzugeben und das Beteiligungskonzept, in dem der Gegenstand der Beteiligung, die Entscheidungsspielräume und der Umgang mit den Ergebnissen beschrieben sind, als Download oder Link zu hinterlegen (s. Instrument Beteiligungskonzept).
- Wenn Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen ist, dann ist zu begründen, warum sie nicht vorgesehen ist.
- Wenn Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen ist, dann ist zu vermerken, ob ein Antrag gestellt wurde, für das Vorhaben Beteiligung durchzuführen (Beteiligungsantrag – siehe Instrument Anregung von Beteiligung).
Die Vorhaben- und Projektliste wird neben der digitalen Bereitstellung unregelmäßig in Form einer Druckfassung veröffentlicht (Loseblattsammlung). Die Loseblattsammlung liegt in der Anlaufstelle aus.